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Die Kommission vertritt die Union in dem gemäß Artikel 11 des Abkommens eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“). Änderungen des Abkommens aufgrund von Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses werden von der Kommission im Namen der Europäischen Union genehmigt. Erzielen die betroffenen Parteien nach Einsprüchen bezüglich einer geografischen Angabe keine gemeinsame Stellungnahme, so verabschiedet die Kommission eine diesbezügliche Stellungnahme nach dem Prüfverfahren des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren . Dabei wird die Kommission je nach Art des von der betreffenden geografischen Angabe betroffenen erzeugnisses bon einem der folgenden Ausschüsse unterstützt:
dem Ständigen Ausschuss für geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen, der mit der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eingesetzt wurde,
dem Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) eingesetzt wurde oder
dem Ausschuss für Spirituosen, der mit der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen eingesetzt wurde.
Die Kommission wird bei dieser Aufgabe von dem mit Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame…
Die Kommission, unterstützt durch die Vertreter der Mitgliedstaaten, vertritt die Union in dem in Artikel 11 des Abkommens vorgesehenen Gemischten Ausschuss.…
Die Kommission wird von dem mit Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22.Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte…
Die Kommission wird von dem gemäß Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte…
Die Kommission wird von dem gemäß Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte…
Die Kommission wird in Bezug auf Artikel 7 Absatz 3 der vorliegenden Richtlinie durch den Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.