Art. 3 32014D0278BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/278/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die Notifizierung nach Artikel 49 Absatz 1 des Abkommens vorzunehmen.
Art. 3 32014D0279BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits hinsichtlich der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/279/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die Notifizierung nach Artikel 49 Absatz 1 des Abkommens vorzunehmen.
Art. 2 32011D0117BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (2011/117/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, die Notifizierung nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um die…
Art. 2 32014D0344BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/344/EU)
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Europäischen Union die Notifizierung nach Artikel 13 Absatz 1 der Vereinbarung vor .
Art. 3 32013D0107BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2012 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/107/EU)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel XIV Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor.
Art. 3 32012D0164BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (2012/164/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, die in Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union…