Verordnung (EU) 2016/400 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zur Anwendung der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits vorgesehenen Schutzklausel und des dort vorgesehenen Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken
Damit die Rechtssicherheit für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer erhöht wird, ist es im Bemühen um eine rasche Beschlussfassung ferner notwendig, Fristen für die Einleitung von Untersuchungen sowie für Entscheidungen über die Zweckmäßigkeit von Schutzmaßnahmen festzulegen.
Erwägungsgrund 13 32016R0400Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen