Erwägungsgrund 4 32013D0785
Die Union hat ein Interesse daran, das partnerschaftliche Fischereiabkommen durch ein Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der damit verbundenen finanziellen Gegenleistung sowie der Bedingungen zur Förderung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Fischerei in der Fischereizone des Königreichs Marokko umzusetzen. Daher sollte das genannte Protokoll im Namen der Union genehmigt werden.