Art. 2 32011D0160BESCHLUSS DES RATES vom 7. März 2011 über den Abschluss eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014, eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Norwegen über einen Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009-2014, eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island mit Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse in die Europäische Union für den Zeitraum 2009-2014 und eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Norwegen mit Sonderbestimmungen für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse in die Europäische Union für den Zeitraum 2009-2014 (2011/160/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die in jeder Übereinkunft und den Zusatzprotokollen vorgesehene…
Art. 2 32011D0818BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2011 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt wurde (2011/818/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen der Union die Hinterlegung der im Abkommen vorgesehenen Genehmigungsurkunde durchzuführen,…
Art. 4 32012D0738BESCHLUSS DES RATES vom 13. November 2012 über den Abschluss des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union (2012/738/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), die Hinterlegung der Genehmigungsurkunden nach Artikel 12 des Übereinkommens im Namen…
Art. 2 32011D0739BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zur Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2011/739/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen Union die Hinterlegung der in Artikel 3 des Abkommens vorgesehenen Genehmigungsurkunde…
Art. 2 Abs. 1 32010D0655BESCHLUSS DES RATES vom 19. Oktober 2010 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit beim Schutz der Küsten und Gewässer des Nordostatlantiks gegen Verschmutzung (2010/655/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en) , die befugt ist (sind), gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Zusatzprotokolls im Namen der Union die…
Art. 2 32011D0305BESCHLUSS DES RATES vom 21. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2011/305/EU)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 13 Absatz 2 der Vereinbarung…