Beschluss (EU) 2018/889 des Rates vom 4. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus
Nach Artikel 23 des Übereinkommens liegt das Übereinkommen für die Union zur Genehmigung auf.
Erwägungsgrund 2 32018D0889
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