Art. 2 32018D0889BESCHLUSS (EU) 2018/889 DES RATES vom 4. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die Genehmigungsurkunde nach Artikel 23 des Übereinkommens zu…
Art. 2 32023D1076BESCHLUSS (EU) 2023/1076 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die ermächtigt ist/sind, die Genehmigungsurkunde gemäß Artikel 75 Absätze 2 und 4 des Übereinkommens im Namen…
Art. 2 32023D1075BESCHLUSS (EU) 2023/1075 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die ermächtigt ist/sind, die Genehmigungsurkunde gemäß Artikel 75 Absätze 2 und 4 des Übereinkommens im Namen…
Art. 2 32018D0760BESCHLUSS (EU) 2018/760 DES RATES vom 14. Mai 2018 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die im Abkommen vorgesehene Genehmigungsurkunde zu hinterlegen .
Art. 2 32018D1603BESCHLUSS (EU) 2018/1603 DES RATES vom 18. September 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) über die Entwicklung der Satellitennavigation und die Erbringung der damit verbundenen Dienste für die Zivilluftfahrt im Zuständigkeitsgebiet der ASECNA
Der Präsident des Rates bestellt die Person oder die Personen, die befugt ist/sind, die Genehmigungsurkunde im Namen der Union zu hinterlegen .