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Gemäß Artikel 34 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt bedarf jedes Protokoll zu diesem Übereinkommen der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Staaten und durch die Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration.
Das Protokoll liegt zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichnerstaaten und durch Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration…
Das Übereinkommen liegt zur Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung durch Staaten und durch Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration auf.
Artikel 24 des Protokolls berechtigt Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration wie die Gemeinschaft, das Protokoll zu unterzeichnen, anzunehmen, zu…
Nach dem Protokoll muss eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde angeben,…
Eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration muss gemäß dem Übereinkommen in ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde…
Gemäß den Verpflichtungen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Zusammenarbeit sollten die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.