Erwägungsgrund 2 32013D0089
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2014 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2014 verlängert werden.