Erwägungsgrund 4 32013D0089
Um den Dialog zwischen der Union und der Regierung von Simbabwe zu erleichtern, sollte die Aussetzung des Reiseverbots gegen zwei Mitglieder des für die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit zuständigen Teams der Regierung von Simbabwe, die in dem Beschluss 2011/101/GASP aufgeführt sind, beibehalten werden. Zudem sollte das Reiseverbot auch für sechs weitere Mitglieder der Regierung Simbabwes ausgesetzt werden.