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Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin, der Kommission auf Anforderung Empfehlungen und Stellungnahmen zu allen Fragen vorzulegen, die die toxikologische Bewertung von Chemikalien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitskräfte betreffen.
Der Ausschuss legt nach Rücksprache mit dem in Artikel 5 Absatz 3 vorgesehenen Sekretariat ein Verfahren für die Ableitung von Grenzwerten für die berufsbedingte Exposition (OEL — Occupational Exposure Limits) fest und überprüft dieses laufend, damit alle relevanten wissenschaftlichen Faktoren im Zusammenhang mit der Festlegung von OEL berücksichtigt werden. Er stellt sicher, dass dieses Verfahren der aktuellen Praxis der Risikobewertung entspricht.
Der Ausschuss empfiehlt insbesondere auf wissenschaftlichen Daten basierende OEL gemäß den Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG, die unter anderem folgende Werte umfassen: — den über 8 Stunden gewichteten Durchschnittswert (TWA), — Kurzzeitgrenzwerte/Exkursionsgrenzen (STEL), — biologische Grenzwerte/biologische Leitwerte (BLV/BGV). Die OEL werden gegebenenfalls durch weitere Daten ergänzt, z. B. — wahrscheinliche Absorption über die Haut, — Sensibilisierungspotenzial, — karzinogene Eigenschaften. Weitere sachdienliche Daten können durch Änderungen am Verfahrenshandbuch des Ausschusses aufgenommen werden.
Jede Empfehlung für einen OEL wird ausführlich erläutert und stützt sich auf Informationen über die grundlegenden Daten, eine Beschreibung der kritischen Wirkungen, die angewandten Extrapolationsverfahren und sämtliche Daten über mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit. Außerdem wird angegeben, ob es möglich ist, bei den vorgeschlagenen OEL die Exposition zu überwachen.
Die Kommission kann den Ausschuss ersuchen, weitere Arbeiten im Zusammenhang mit der toxikologischen Bewertung chemischer Arbeitsstoffe durchzuführen.
Der Ausschuss stellt fest, ob bestimmte wissenschaftliche Informationen fehlen, die möglicherweise für die Bewertung der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe benötigt werden, und teilt dies der Kommission mit.
Der Ausschuss ermittelt die aktuellen Prioritäten hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen chemischer Arbeitsstoffe und unterrichtet die Kommission darüber.
Auf Ersuchen der Kommission organisiert der Ausschuss thematische Workshops, um Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse über chemische Arbeitsstoffe oder seine Verfahren zu überprüfen. Diese Workshops werden mit Unterstützung des Ausschusssekretariats organisiert.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bemüht sich der Ausschuss gemäß Artikel 5 Absatz 5 um eine Zusammenarbeit mit den anderen einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, u. a. den Agenturen der Union, die ähnliche Aufgaben im Zusammenhang mit Fragen von gemeinsamem Interesse wahrnehmen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.