Beschluss der Kommission vom 3. März 2014 zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG (2014/113/EU)
Es ist ferner notwendig, Aufbau und Arbeitsmethoden des Ausschusses zu verbessern.
Erwägungsgrund 5 32014D0113Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen