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Bei den Mitgliedern des Ausschusses handelt es sich um hochqualifizierte, spezialisierte und unabhängige Sachverständige, die anhand objektiver Kriterien ausgewählt werden. Sie werden ad personam ernannt und legen der Kommission Empfehlungen und Stellungnahmen vor, die sie zur Ausarbeitung von EU-Politikmaßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte benötigt. Der geleistete Beitrag ist dergestalt, dass die Kommission ohne ihn ihre sozialpolitischen Ziele im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte nicht erreichen könnte. Daher sollten diese unabhängigen Sachverständigen über die Erstattung ihrer Ausgaben hinaus eine Vergütung beziehen, die im Verhältnis zu den ihnen jeweils übertragenen Aufgaben steht.
Die Mitglieder der Sachverständigengruppe sollten ad personam ernannt werden und die Kommission unabhängig beraten. Sie sollten über ergänzendes Fachwissen und…
Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses werden aus dem Kreis der hohen Beamten oder hochrangigen Sachverständigen mit herausragender…
Die Gruppe besteht aus Regierungssachverständigen und unabhängigen Sachverständigen. Jeder Mitgliedstaat benennt einen Regierungssachverständigen, der mit…
Die Mitglieder der Gruppe werden von der Kommission aus einer Reihe von Experten mit Fachkompetenz und Erfahrungen im Hinblick auf die Vermittlung von…
Die Mitglieder der Sachverständigengruppe werden ad personam ernannt; sie beraten die Kommission unabhängig von externen Weisungen.
Die Kommission ernennt Sachverständige mit Fachkenntnissen auf dem unter das Mandat der Gruppe fallenden Gebiet zu Mitgliedern der Gruppe. Zugrundegelegt werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.