Erwägungsgrund 8 32021R0847
Angesichts der zunehmenden Mobilität der Steuerpflichtigen, der Zahl grenzüberschreitender Transaktionen, der Internationalisierung von Finanzinstrumenten und des sich daraus ergebenden erhöhten Risikos von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung, alles weit über die Unionsgrenzen hinaus, könnten Anpassungen oder Erweiterungen der europäischen elektronischen Systeme für die Zusammenarbeit mit Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und mit internationalen Organisationen für die Union oder die Mitgliedstaaten von Interesse sein. Insbesondere würden durch solche Anpassungen oder Erweiterungen der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Entwicklung und den Betrieb zweier ähnlicher elektronischer Systeme für den Austausch von Informationen auf Unions- und auf internationaler Ebene vermieden. Daher sollten die Kosten solcher Anpassungen oder Erweiterungen bei hinreichender Begründung des Interesses im Rahmen des Programms förderfähig sein.