Erwägungsgrund 4 32014D0790BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (2014/790/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhang II des Abkommens festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32013D0790BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2013 zur Annahme der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen im Namen der Europäischen Union (2013/790/EU)
Die Änderung sollte im Namen der Union angenommen werden —
Erwägungsgrund 6 32014D0144BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu vertretenden Standpunkt (2014/144/EU)
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem Ausschuss zu vertreten ist, sollte auf dem Beschlussentwurf im Anhang des vorliegenden Beschlusses beruhen –
Erwägungsgrund 7 32013D0334BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XXI des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2013/334/EU)
Der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 8 32014D0741BESCHLUSS DES RATES vom 21. Oktober 2014 zur Festlegung des Standpunkts im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen bezüglich der Rücknahme des Einwandes der Union gegen die Streichung dreier Unternehmen aus der Liste in Japans Anhang 3 von Anlage I des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2014/741/EU)
Es ist angebracht, den Standpunkt der im Namen der Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen über die Rücknahme des Einwandes zu vertreten ist,…
Erwägungsgrund 3 32014D0854BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf den Entwurf der neuen Regelung über den Pfahl-Seitenaufprall und den dazugehörigen Entwurf eines Änderungsantrags zu vertretenden Standpunkt (2014/854/EU)
Es ist zweckmäßig, den Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 hinsichtlich der Annahme des genannten…