Art. 1 32019D2150BESCHLUSS (EU) 2019/2150 DES RATES vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss des Internationalen Übereinkommens über die Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zwölften oder einer späteren Tagung des Verwaltungsausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem diesem Beschluss…
Erwägungsgrund 7 32021D0463BESCHLUSS (EU) 2021/463 DES RATES vom 9. März 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR eingesetzten Verwaltungsausschuss in Bezug auf die Änderungen jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Verwaltungsausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Änderungsentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32019D2150BESCHLUSS (EU) 2019/2150 DES RATES vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss des Internationalen Übereinkommens über die Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Verwaltungsausschuss des Übereinkommens, sollte daher auf dem diesem Beschluss beigefügten Änderungsentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 11 32020D0143Daher sollte der Standpunkt der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss auf dem diesem Beschluss beigefügten Änderungsentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0144BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu vertretenden Standpunkt (2014/144/EU)
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem Ausschuss zu vertreten ist, sollte auf dem Beschlussentwurf im Anhang des vorliegenden Beschlusses beruhen –
Art. 1 Abs. 1 32017D1364BESCHLUSS (EU) 2017/1364 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Republik Moldau zur Änderung des Anhangs XXVI des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsrat in Bezug auf Änderungen des Anhangs XXVI des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines…