Erwägungsgrund 5 32013D0744Da sich das Protokoll auf Angelegenheiten bezieht, die in die Zuständigkeit der Union fallen, sollte es — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen…
Erwägungsgrund 4 32013D0745BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2013 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums mit Ausnahme von dessen Bestimmungen über die Verpflichtungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die Festlegung von Straftaten und die polizeiliche Zusammenarbeit (2013/745/EU)
Die Union verfügt über eine ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf eine Reihe von Bestimmungen des Protokolls, die in den Anwendungsbereich der gemeinsamen…
Erwägungsgrund 4 32014D0115BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2014/115/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32015D1947BESCHLUSS (EU) 2015/1947 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0665BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/665/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 7 32006D0616BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität in Bezug auf diejenigen Bestimmungen des Zusatzprotokolls, die in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen (2006/616/EG)
Soweit die Bestimmungen des Protokolls in den Anwendungsbereich der Artikel 179 und 181a des Vertrags fallen, sollte der Abschluss des Protokolls im Namen der…