Erwägungsgrund 7 32016D1749BESCHLUSS (EU) 2016/1749 DES RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Namen der Europäischen Union mit Ausnahme seiner Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen
Das Protokoll sollte bezüglich der Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Union fallen, genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32014D0164BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2014/164/EU)
Soweit die Bestimmungen des Protokolls unter die der Union übertragenen Zuständigkeiten fallen, sollte das Protokoll im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32013D0744Da sich das Protokoll auf Angelegenheiten bezieht, die in die Zuständigkeit der Union fallen, sollte es — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen…
Erwägungsgrund 4 32016D1749BESCHLUSS (EU) 2016/1749 DES RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Namen der Europäischen Union mit Ausnahme seiner Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen
Die Union verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf eine Reihe von Bestimmungen des Protokolls, die in den Anwendungsbereich der gemeinsamen…
Erwägungsgrund 3 32016D1225BESCHLUSS (EU) 2016/1225 DES RATES vom 18. Juli 2016 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an Programmen der Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0315BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2013 über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits durch die Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/315/Euratom)
Der Abschluss des Protokolls durch die Kommission sollte in Bezug auf Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen,…