Erwägungsgrund 7 32014D0020
Nach Artikel 27 Absatz 1 des Abkommens sollte das Abkommen von der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen internen Verfahren genehmigt werden.
Nach Artikel 27 Absatz 1 des Abkommens sollte das Abkommen von der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen internen Verfahren genehmigt werden.