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ENTWURF EINES BESCHLUSSES vom […] der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens DIE VERWALTUNGSORGANE — gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII, in der Erwägung, dass Spezifikationen für die neuen Produktarten „Computerserver“ und „unterbrechungsfreie Stromversorgung“ in das Abkommen aufgenommen und bestehende Spezifikationen für die Produktarten „bildgebende Geräte“ und „Displays“ überarbeitet werden sollten — BESCHLIESSEN: Wie nachfolgend festgelegt, werden Teil I „Displays“, Teil II „Unterbrechungsfreie Stromversorgung“, Teil III „Computerserver“ und Teil IV „Bildgebende Geräte“ in den Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte aufgenommen. Teil II „Displays“ und Teil III „Bildgebende Geräte“, die gegenwärtig in Anhang C des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte enthalten sind, werden aufgehoben. Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet. Unterzeichnet in Washington DC am […] (…) im Namen der United States Environmental Protection Agency Unterzeichnet in Brüssel am […] (…) im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom…
Das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen…
Auf der Grundlage des Abkommens überprüft die Europäische Kommission gemeinsam mit dem US-amerikanischen Bundesumweltamt (EPA) in Abhängigkeit von den sich…
Im Hinblick auf die Vorbereitung einer Änderung der gemeinsamen Spezifikationen und der Bürogeräte-Kategorien im Sinne des Anhangs C des Abkommens sind die in…
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Ziel Mit dieser Verordnung werden die Regeln für das Kennzeichnungsprogramm der Union für Strom sparende Bürogeräte (im…
Mit dieser Verordnung werden die Regeln für das Kennzeichnungsprogramm der Union für Strom sparende Bürogeräte (im Folgenden „Energy-Star-Programm“) gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.