Erwägungsgrund 1 32013R0174
Die Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates setzt das Energy-Star-Programm in der Union auf der Grundlage eines Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte um. Das Abkommen lief am 28. Dezember 2011 aus, und der Rat fasste einen Beschluss, durch den er die Kommission zur Verhandlung eines neuen Abkommens mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit den Vereinigten Staaten von Amerika ermächtigte. Die Verhandlungen über das neue Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (im Folgenden „Abkommen“) wurden am 29. November 2011 abgeschlossen. Daher sollte ein Verweis auf das Abkommen eingefügt werden.