Beschluss des Rates vom 14. April 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits in Bezug auf Artikel 49 Absatz 3 (2014/210/EU)
In Artikel 49 Absatz 3 des Abkommens sind Verpflichtungen der Vertragsparteien in Bezug auf die Rückübernahme illegaler Migranten festgelegt. Folglich fällt diese Bestimmung in den Geltungsbereich von Titel V des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere von Artikel 79 Absatz 3.
Erwägungsgrund 4 32014D0210
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