Erwägungsgrund 8 32014D0210
Das Abkommen sollte in Bezug auf Artikel 49 Absatz 3 genehmigt werden. Ein gesonderter Beschluss über den Abschluss des Abkommens mit Ausnahme des Artikels 49 Absatz 3 wird parallel zu diesem Beschluss angenommen —
Das Abkommen sollte in Bezug auf Artikel 49 Absatz 3 genehmigt werden. Ein gesonderter Beschluss über den Abschluss des Abkommens mit Ausnahme des Artikels 49 Absatz 3 wird parallel zu diesem Beschluss angenommen —