Erwägungsgrund 1 32014D0211
Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits (im Folgenden „Abkommen“) ist am 15. Dezember 2003 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet worden.