Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss 2011/432/EU wird wie folgt geändert:
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses.
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses.
Anhang III erhält die Fassung des Anhangs III des vorliegenden Beschlusses.
Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Es wird ein Anhang gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses angefügt.
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Richtlinie.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.