Art. 2 32014D0518BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/518/Euratom)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0220BESCHLUSS 2014/220/GASP DES RATES vom 15. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0827BESCHLUSS 2014/827/GASP DES RATES vom 21. November 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0268BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2014/268/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0258BESCHLUSS EUBAM LIBYA/3/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. April 2014 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (2014/258/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32014D0430BESCHLUSS 2014/430/GASP DES RATES vom 3. Juli 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.