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„ANHANG II Vorbehalt der Europäischen Union bei Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (im Folgenden ‚Übereinkommen‘) nach Artikel 62 des Übereinkommens Die Europäische Union bringt den folgenden Vorbehalt nach Artikel 44 Absatz 3 des Übereinkommens an: Die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Hellenische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, Ungarn, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erheben Einspruch gegen die Verwendung des Französischen im Schriftwechsel zwischen den Zentralen Behörden. Die Französische Republik und das Großherzogtum Luxemburg erheben Einspruch gegen die Verwendung des Englischen im Schriftwechsel zwischen den Zentralen Behörden.“
„ANHANG I Erklärungen der Europäischen Union bei Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der…
Bei der Hinterlegung der Urkunde nach Artikel 58 Absatz 2 des Übereinkommens bringt die Union den Vorbehalt nach Artikel 44 Absatz 3 des Übereinkommens…
Anhang II des Beschlusses 2011/432/EU des Rates enthält Erklärungen der Europäischen Union bei Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über…
„Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass die Verfahren gemäß Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 11 außer in den drei bereits in Anhang IX zum Übereinkommen…
Die in Anhang II genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS gelten für die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik…
Die Union sollte den Vorbehalt nach Artikel 44 Absatz 3 des Übereinkommens zu den für den Schriftwechsel zwischen Zentralen Behörden akzeptierten Sprachen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.