Erwägungsgrund 2 32014D0022
Am 2. Juli 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/353/GASP angenommen, mit dem das Mandat des Sonderbeauftragten bis zum 30. Juni 2014 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2013 vorgesehen wurde.