Erwägungsgrund 3 32014D0022
Ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 vorgesehen werden —
Ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag sollte für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 vorgesehen werden —