Art. 1 Nr. 3 32020D0434BESCHLUSS (GASP) 2020/434 DES RATES vom 23. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
Artikel 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32013D0044BESCHLUSS 2013/44/GASP DES RATES vom 22. Januar 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 4 32010D0322BESCHLUSS 2010/322/GASP DES RATES vom 8. Juni 2010 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo , EULEX KOSOVO
Artikel 12 Absätze 1 und 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D1334BESCHLUSS (GASP) 2022/1334 DES RATES vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 9 32022R1034VERORDNUNG (EU) 2022/1034 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. Juni 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/953 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: