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Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 7 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 9 Absätze 3, 4 und 5 erhalten folgende Fassung:
Artikel 11 Absätze 2, 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
Artikel 12 Absätze 1 und 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 13 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 Absätze 1 und 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 17 wird gestrichen.
Artikel 18 erhält folgende Fassung: Weitergabe von Verschlusssachen
Artikel 19 erhält folgende Fassung: Überprüfung Der Rat beurteilt bis spätestens sechs Monate vor dem Ende der Geltungsdauer dieser Gemeinsamen Aktion, ob die EULEX KOSOVO fortgesetzt werden soll.“
Artikel 20 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie endet am 14. Juni 2012.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.