Erwägungsgrund 2 32014D0222
Mit seinem Urteil vom 12. November 2013 in der Rechtsache T-552/12 hat das Gericht der Europäischen Union den Beschluss des Rates 2012/635/GASP insoweit aufgehoben, als dass durch ihn die North Drilling Company (NDC) in die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, aufgenommen wurde.