Erwägungsgrund 4 32014D0222
Des Weiteren sollte eine Einrichtung von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, gestrichen werden.
Des Weiteren sollte eine Einrichtung von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden, gestrichen werden.