Art. 2 32014D0022BESCHLUSS 2014/22/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/353/GASP zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2014.
Art. 2 32013D0384BESCHLUSS 2013/384/GASP DES RATES vom 15. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/325/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan und Südsudan
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2013.
Art. 2 32014D0018BESCHLUSS EUCAP SAHEL NIGER/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 14. Januar 2014 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (2014/18/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab 1. Januar 2014.
Art. 15 32014D0400BESCHLUSS 2014/400/GASP DES RATES vom 26. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2014.
Art. 2 32013D0044BESCHLUSS 2013/44/GASP DES RATES vom 22. Januar 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2013.