Erwägungsgrund 2 32014D0023
Der Rat hat am 2. Juli 2013 den Beschluss 2013/350/GASP erlassen, mit dem das Mandat des Sonderbeauftragten bis zum 30. Juni 2014 verlängert und ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 bereitgestellt wird.