Erwägungsgrund 1 32014D0231
Im Einklang mit dem Beschluss 2014/229/EU des Rates wurde das Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits (im Folgenden „das Abkommen“) am 9. November 2009 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.