Erwägungsgrund 4 32014D0231
Die Bestimmungen des Abkommens, mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 34 Absatz 3 über die Rückübernahme, sind Gegenstand eines separaten Beschlusses, der parallel zum vorliegenden Beschluss erlassen wird.
Die Bestimmungen des Abkommens, mit Ausnahme der Bestimmungen des Artikels 34 Absatz 3 über die Rückübernahme, sind Gegenstand eines separaten Beschlusses, der parallel zum vorliegenden Beschluss erlassen wird.