Erwägungsgrund 4 32014D0239
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und unbeschadet des Artikels 4 dieses Protokolls beteiligt sich diese Mitgliedstaaten nicht an der Annahme dieses Beschlusses und sind weder durch ihn gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet.