Beschluss Atalanta/2/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 29. April 2014 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Änderung des Beschlusses Atalanta/3/2009 (2014/244/GASP)
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der vorgeschlagenen Beiträge von Drittstaaten zu fassen.
Erwägungsgrund 1 32014D0244
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