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Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um den im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen, oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und den im Anhang aufgeführten mit ihnen verbundenen natürlichen Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.“ 2. Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der im Anhang aufgeführten natürlichen Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine oder aber die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen, oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und der im Anhang aufgeführten mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, oder der im Anhang aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, oder der im Anhang aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer solchen Übertragung begünstigt wurden, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.“ 3. Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Rat beschließt einstimmig auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Liste im Anhang zu erstellen und zu ändern.“
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