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BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den von der Europäischen Union anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 eingerichteten Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Änderung des Protokolls Nr. 3 zu diesem Abkommen (Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit) (2014/266/EU)
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