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Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 wird der Handel zwischen Kroatien und der Schweizerischen Eidgenossenschaft („Schweiz“) von dem Abkommen geregelt und die zwischen Kroatien und der Schweiz geschlossenen Handelsabkommen werden ab diesem Zeitpunkt nicht länger angewandt.
Mit dem Beitritt Kroatiens ist das Abkommen für den Handel zwischen Kroatien und der Schweizerischen Eidgenossenschaft („Schweiz“) maßgebend und die zwischen…
Der Handel zwischen Kroatien und der Schweiz sollte daher ab dem 1. Juli 2013 dem mit diesem Beschluss geänderten Abkommen unterliegen.
Mit dem Beitritt Kroatiens müssen die im Rahmen des Abkommens in die Schweiz eingeführten Waren mit Ursprung in Kroatien als Ursprungswaren der Union behandelt…
Am 24. September 2012 hat der Rat die Kommission ermächtigt, Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein Anpassungsprotokoll (im Folgenden…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.