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Der im Namen der Union im Assoziationsausschuss EU-Chile („Assoziationsausschuss“) zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs XII des Assoziationsabkommens mit den Listen der chilenischen Beschaffungsstellen, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV über das öffentliche Beschaffungswesen gelten, beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsausschusses.
Anhang XII des Assoziationsabkommens enthält Listen der Beschaffungsstellen in der Republik Chile (im Folgenden „Chile“), für die die Bestimmungen des Teils IV…
Anhang XII des Assoziationsabkommens enthält Listen der Beschaffungsstellen in der Republik Chile („Chile“), für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV des…
Im Anschluss an diese Notifizierung und im Einklang mit Artikel 159 Absätze 2 und 3 des Assoziationsabkommens halten die Vertragsparteien des…
Am 10. Februar 2012 notifizierte Chile der Union seine Absicht, seinen in Anhang XII des Assoziationsabkommens festgelegten Geltungsbereich für das öffentliche…
Am 10. Februar 2012 notifizierte Chile der Union seine Absicht, seinen in Anhang XII des Assoziationsabkommens festgelegten Geltungsbereich für das öffentliche…
Der von der Union zu vertretende Standpunkt im Sonderausschuss EU-Chile für Zusammenarbeit im Zollbereich und Ursprungsregeln sollte auf der Grundlage des im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.