Art. 3 32019D0659BESCHLUSS (EU) 2019/659 DES RATES vom 8. April 2019 über den Abschluss — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32015D0659BESCHLUSS (GASP) 2015/659 DES RATES vom 16. März 2015 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über die Rechtsstellung — in der Zentralafrikanischen Republik — der militärischen Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUMAM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32011D0296BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2011/296/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32014D0956BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/956/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0926BESCHLUSS (EU) 2015/926 DES RATES vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Durchführung des Aktionsplans EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.