Erwägungsgrund 2 32015D0926
Die Vertragsparteien beabsichtigen, den neuen Aktionsplan EU-Tunesien (2013-2017) zur Umsetzung der privilegierten Partnerschaft (im Folgenden „Aktionsplan“) im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu genehmigen. Der Aktionsplan trägt der besonderen Partnerschaft zwischen den beiden Vertragsparteien Rechnung und sollte die Umsetzung des Abkommens durch die Ausarbeitung und Vereinbarung konkreter Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens unterstützen.