Erwägungsgrund 3 32015D0659
Gemäß Artikel 5 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich nicht an der Umsetzung dieses Beschlusses und trägt daher nicht zur Finanzierung dieser Mission bei.