Erwägungsgrund 2 32014D0298
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat sich Irland nicht an der Annahme der Beschlüsse über den Abschluss der betreffenden Abkommen über die Rückübernahme beteiligt und war somit weder durch sie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.