Beschluss der Kommission vom 22. Mai 2014 über die Bestätigung der Anwendung auf Irland der jeweiligen Abkommen über die Rückübernahme zwischen der Europäischen Union und der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China, der Republik Albanien, der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka, der Russischen Föderation, der Republik Montenegro, der Republik Serbien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Moldau, der Islamischen Republik Pakistan und Georgien (2014/298/EU)
Die Kommission hat dem betreffenden Drittstaat schriftlich mitzuteilen, dass Irland beschlossen hat, durch die jeweiligen Abkommen gebunden zu sein —
Erwägungsgrund 4 32014D0298
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