Erwägungsgrund 1 32014D0301
Gemäß dem Beschluss 2014/204/EU des Rates wurde die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen am (im Folgenden „Vereinbarung“) am 19. März 2014 — vorbehaltlich ihres Abschlusses — unterzeichnet.