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Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten daher von der Union unterstützt werden. Zwei vorgeschlagene Änderungen sind unter Berücksichtigung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts eingehender zu prüfen. Insbesondere sollte die Europäische Eisenbahnagentur in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen ihre Arbeit an der Ermittlung einer nachhaltigen Lösung für die Ortung von Entgleisungen und die Abmilderung von deren Folgen, einschließlich der künftigen Umsetzung dieser Lösung, fortsetzen. Sollten die letztgenannten Änderungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt beschlossen werden, sollte die Union deshalb einen Widerspruch nach dem Verfahren des Titels VII Artikel 35 §4 des COTIF-Übereinkommens einlegen —
Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen stehen mit den Rechtsvorschriften und strategischen Zielen der Union im Einklang und sollten daher von der Union…
Alle vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten daher von der Union unterstützt werden.
IN DER ERWÄGUNG, dass mit dem Beitritt der Union zum Übereinkommen bezweckt wird, die OTIF bei der Verfolgung ihres Ziels der Förderung, Verbesserung und…
Alle vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten unterstützt werden. Daher sollte dieser im Namen der Union zu vertretende…
Um einen Beitrag zur Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums zu leisten, Kosten und Dauer der Genehmigungsverfahren zu senken und die…
Die Änderungen der Anhänge D (CUV), F (APTU) und G (ATMF) des COTIF-Übereinkommens sowie bestimmte Änderungen am COTIF-Übereinkommen fallen in die Zuständigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.